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   BFH, 24.07.1996 - X R 45/94   

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https://dejure.org/1996,28464
BFH, 24.07.1996 - X R 45/94 (https://dejure.org/1996,28464)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X R 45/94 (https://dejure.org/1996,28464)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X R 45/94 (https://dejure.org/1996,28464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BerlinFG § 17 Abs 2, AO 1977 § 42, FGO § 76
    Berlin; Darlehen; Gestaltungsmißbrauch; Immobilienfonds

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.11.1990 - X R 109/89

    GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung -

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 45/94
    a) Das FG hat zwar hinsichtlich der umfangreichen Vertragsbündel global auf die in Bd. II der FG-Akten abgehefteten Verträge Bezug genommen und hierzu angemerkt, diese Unterlagen seien mit den im Senats urteil vom 28. November 1990 X R 109/89 (BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327 [BFH 28.11.1990 - X R 109/89]) beurteilten "weitestgehend identisch".

    Auf der Grundlage der vom Senat in seinem Urteil in BFHE 163, 264, [BFH 28.11.1990 - X R 109/89] BStBl II 1991, 327 [BFH 28.11.1990 - X R 109/89] vertretenen Auffassung ist auch der Tatsachenvortrag erheblich, die X-GmbH habe die Darlehen an die Objektgesellschaft "in offener Stellvertretung für die Kläger selbst vergeben".

  • BFH, 21.01.1981 - I R 153/77

    Vereinfachungsnovelle - Forderungsverzicht - Gewinnkorrektur

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 45/94
    Gibt der Tatbestand eines angefochtenen Urteils einschließlich der in Bezug genommenen Schriftstücke den zum Verständnis seines Inhalts erforderlichen Sach- und Streitstand nicht hinreichend wieder, so bildet die Entscheidung keine Grundlage für deren sachliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 I R 153/77, BFHE 133, 33, 35, BStBl II 1981, 517, 518 [BFH 21.01.1981 - I R 153/77]).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 45/94
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. September 1989 VII R 61/87 (BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979, [BFH 05.09.1989 - VII R 61/87] m. w. N.) muß der Tatbestand eines Urteils in sich verständlich sein.
  • BFH, 14.05.1992 - V R 96/90

    Keine Entscheidungsgründe bei bloßem Verweis auf andere Entscheidung

    Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 45/94
    Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen können durch die Bezugnahme nicht ersetzt werden (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BFHE 168, 306, BStBl II 1992, 1040).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 34/02

    Darlehensgeber i.S.v. § 17 Abs. 2 BerlinFördG

    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung mit Urteil vom 24. Juli 1996 X R 45/94 (BFH/NV 1997, 295) aufgehoben und die Sache an das FG Berlin zurückverwiesen mit der Begründung, dieses habe den entscheidungserheblichen Sachverhalt unter Verstoß gegen § 105 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht festgestellt.
  • BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche

    a) Die Vorentscheidung weicht nicht von den BFH-Urteilen vom 21. Januar 1981 I R 153/77 (BFHE 133, 33, BStBl II 1981, 517) und vom 24. Juli 1996 X R 45/94 (BFH/NV 1997, 295) ab.
  • FG Berlin, 24.03.2000 - 3 K 3010/97

    Zur Anerkennung eines Berlin-Darlehens

    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof - BFH - diese Entscheidung mit Urteil vom 24. Juli 1996 X R 45/94 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Berlin zurückverwiesen.
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